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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Sofern nicht anders vereinbart, beschreiben nachfolgend ausgeführte Punkte die Geschäftsbeziehungen zwischen Besteller und Lieferant; abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien. Die Gültigkeit dieser Vertragsbedingungen erstreckt sich darüber hinaus auf weitere, sich anschließende Geschäftsbeziehungen ohne dass explizit auf den Wortlaut der sich anschließenden Bedingungen eingegangen wird.


Angebote

Die Angebote der GC Werbetechnik GmbH sind freibleibend. Die angegebenen Preise sind grundsätzlich rein netto ab Werk angegeben, es sei denn im Text sind anders lautende Angaben gemacht. Die für die Angebotsabgabe eventuell notwendigen Zeichnungen oder Muster dienen der Verdeutlichung des Angebotstextes und sind nur dann in Art und Beschaffenheit verbindlich, wenn ausdrücklich erwähnt. Zeichnungen, Schaltbilder, Entwürfe, Kostenvoranschläge und alle sonstigen zur Verfügung gestellten Unterlagen bleiben Eigentum des Lieferanten; diesem allein stehen die Urheberrechte an diesen Unterlagen zu (§13 UrhG). Der Besteller verpflichtet sich, die in vorgenanntem Absatz erwähnten Unterlagen keiner seinem Betrieb fremden Person, insbesondere keinem Wettbewerber des Lieferanten, zugänglich zu machen oder zur Einsicht zu überlassen. Das gleich gilt für Abschriften oder Fotokopien dieser Unterlagen. Die Unterlagen sind unverzüglich zurückzugeben. Änderungen der Entwurfszeichnungen, die sich bei der Fertigung der Anlage als technisch notwendig erweisen, sind möglich und gelten als zugestanden. Die Angebote der GC Werbetechnik GmbH sind kostenlos, es sei denn, die eigenen Aufwendungen überschreiten einen für die GC Werbetechnik GmbH kostenrelevanten Rahmen; hierüber wird der Kunde vor Angebotsabgabe in Kenntnis gesetzt. Ausgenommen von dieser Regelung kann die Berechnung von eigenen Aufwendungen für Zeichnungen und Muster im Falle einer Nichtbeauftragung sein, wenn diese vom Anfragenden ausdrücklich verlangt wurden. Angebotsvorgaben werden auf ihre rechtlich relevanten Inhalte nicht geprüft, sämtliche aus Rechtsverstößen eventuell resultierenden Maßnahmen (Verstöße gegen Gebrauchmusterschutz, Patentrecht o.ä.) gehen zu Lasten des Fordernden. Wird im Falle einer Angebotsabgabe ein Komplettpreis inkl. Montage angeboten, so sind in diesen Kosten grundsätzlich neben Ware und Transport nur die reinen Montagekosten der Werbung zu verstehen, d.h. eventuell zusätzlich notwendige Gewerke oder Hilfsmittel wie z.B. Kran-, Gerüst- oder Hubsteigerstellung sind nicht automatisch enthalten.


Auftragserteilung

Die Auftragserteilung erfolgt vom Besteller in schriftlicher Form, erst mit ihrem Eingang bei der GC Werbetechnik GmbH erfolgt die Produktionsaufnahme. Der Produktionsumfang ist Inhalt der Bestellung, Veränderungen des Geforderten nach Auftragserteilung ändern automatisch die Bestellung. Eine angegebene Lieferzeit versteht sich grundsätzlich als ein Zeitrahmen nach Auftragsklarheit. Terminüberschreitungen, die im Machtbereich Dritter liegen, können dem Auftragnehmer generell nicht angelastet werden, hierzu zählt neben z.B. Lieferengpässen unter anderem auch höhere Gewalt. Die GC Werbetechnik GmbH geht bei einer Auftragserteilung davon aus, dass da, wo der Gesetzgeber es vorsieht, eine gültige Genehmigung zur Anbringung vorliegt. Wird wider besseres Wissen ein Auftrag erteilt, so sind im Falle einer verhängten Strafe alle damit verbundenen Kosten durch den Auftraggeber zu tragen.


Versand

Mit dem Verlassen der Ware aus dem Einflussbereich der GC Werbetechnik GmbH findet ein Gefahrenübergang an den Spediteur statt, mit Eintreffen beim Kunden geht die Gefahr in seinen Bereich über. Defekte oder unvollständige Lieferungen sind unverzüglich bei deren Eintreffen zu melden und zu dokumentieren, da ansonsten eine Regressforderung an den Verursacher nicht durchgesetzt werden kann; die Versendung der Ware erfolgt auch bei kostenfreier Anlieferung immer auf Risiko des Bestellers. Wird der gewünschte Liefertermin nachträglich durch den Kunden verschoben, so berechtigt dies zur Rechnungsstellung zum ersten Termin. Der Versand von Lieferungen aus Abrufverträgen bedarf einer eigenen Vertragsausarbeitung.


Montage

Ein ungehinderter Zugang zum Montageort, sowie eine Durchführung der Arbeiten in einem Zuge ist die Basis der Montagekalkulation. Abweichungen dieser Annahme, die nicht durch die GC Werbetechnik GmbH zu vertreten sind, berechtigen zur Weiterberechnung an den Besteller, dies gilt auch bei vereinbarten Festpreisen. Nach Abschluss der Montagetätigkeiten gilt die Leistung als abgenommen, auch wenn der Besteller nicht persönlich zugegen ist. Eine nach dem Montagetermin gewünschte Abnahme berechtigt den Auftragnehmer, diese zusätzlichen Kosten zu berechnen.


Zahlungsziel

Rechnungen sind grundsätzlich, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 14 Tagen netto Kasse zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden dem Schuldner Verzugszinsen gem. §288 BGB, sowie sonstige Kosten, die mit dem Zahlungsverzug entstehen, in Rechnung gestellt. Eine Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückzahlungsrechten ist ausgeschlossen. Bei umfangreicheren Objekten mit entsprechend hohen Kosten, bei Erstkunden oder bei schlechter Zahlungsmoral behält sich die GC Werbetechnik GmbH vor, die Produktion erst dann aufzunehmen, wenn die geforderte Summe bezahlt ist, unabhängig von einer schriftlichen Beauftragung.


Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der GC Werbetechnik GmbH, dies gilt auch für alle gleichzeitig oder auch später abgeschlossenen Verträge. Eine Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur mit Zustimmung des Lieferanten möglich.


Mängelhaftung

Mängel an der Ware sind unverzüglich nach deren Eintreffen bzw. nach erfolgter Montage anzuzeigen und zu belegen. Liegt ein durch die GC Werbetechnik GmbH zu vertretender, begründeter Mangel vor, so kann dieser im eigenen Ermessen nachgebessert oder aber durch eine Ersatzlieferung ausgeglichen werden; hierzu ist ein angemessener Zeitraum zu berücksichtigen. Eine Geltendmachung von weitergehenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.


Gewährleistung

Die GC Werbetechnik GmbH gibt für die von ihr produzierten Anlagen 12 Monate Gewährleistung, vorbehaltlich der von unseren Zulieferern gegebenen Zusagen. Für Vorschaltgeräte und die von uns produzierten Hochspannungsröhren gilt eine Frist von 6 Monaten, bei Leuchtmitteln und Sicherungen wird keine Garantie eingeräumt. Im Falle einer Gewährleistung übernimmt die GC Werbetechnik GmbH die Kosten für die Behebung des Mangels, die Kosten für An- und Abfahrt, sowie eventuell notwendige Gerüste und Arbeitsbühnen gehen zu Lasten des Bestellers. Eine Gewährleistungspflicht erlischt, wenn ein nicht von der GC Werbetechnik GmbH beauftragtes Unternehmen während der Garantiezeit Arbeiten an den Anlagen durchgeführt hat. Das Vorliegen eines Gewährleistungsfalles berechtigt nicht zum Einbehalt einer Teilsumme.


Gerichtsstand/ Erfüllungsort

Für den Fall von juristischen Auseinandersetzungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Fa. GC Werbetechnik GmbH, ebenso der Erfüllungsort, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist.


Stand: April 2015